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Hausordnung

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1. ALKOHOL

Das Mitbringen alkoholhaltiger Getränke jeglicher Art ist verboten. Alkoholisierte Besucher können des Hauses verwiesen werden.

2. SCHLÄGEREIEN

Schlägereien und andere Tätlichkeiten sind grundsätzlich verboten.

3. WAFFEN

Das Tragen und die Benutzung von Waffen im Jugendhaus ist untersagt. Bei Verstoß ist mit einer Anzeige zu rechnen. Waffen werden eingezogen.

4. BESCHÄDIGUNGEN

Im Jugendhaus herrscht das Verursacherprinzip – wer die Einrichtung oder das Jugendhaus beschädigt, sorgt für eine angemessene Reparatur oder eine Neuanschaffung. Dies gilt besonders für das Beschmieren der Wände und des Fußbodens.

5. VERSCHMUTZUNG

Wer im Jugendhaus grobe Verschmutzungen verursacht, räumt auch auf. Andernfalls erfolgt ein Verweis aus dem Hause. Dies gilt besonders für auf den Boden spucken, wahlloses Aschen und Kippen auf den Boden schmeißen.

6. BETÄUBUNGSMITTEL

Der Besitz, der Konsum und der Handel mit Betäubungsmitteln ist gemäß Betäubungsmittelgesetz verboten. Bei Verstoß erfolgt grundsätzlich eine Anzeige.

7. JUGENDSCHUTZ

Im übrigen gelten im Jugendhaus die im Jugendschutzgesetz aufgeführten Bestimmungen.

8. RAUCHVERBOT

Das Rauchverbot gilt im gesamten Gebäude und zugehörigem Gelände.

9. HAUSVERBOT

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Hausverbote werden in der Regel schriftlich erteilt.